Pressemitteilungen und Presse-Ausschnitte

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Presse-Ausschnitte zu netscreens digitalen Schaufenstern.

netscreens digitale Schaufenster GmbH auf der expopharm 2006 in München

Auch dieses Jahr war die netscreens digitale Schaufenster GmbH wieder auf der expopharm 2006, der europaweit wichtigsten Apotheken-Messe, die vom 20.-24.09. in München stattfand, vertreten.

Noch mehr als im Vorjahr war der Messestand ständig dicht belagert. Ein Zeichen, dass Apotheken erkennen, im derzeitigen Wandel mehr Gewicht auf effektives Marketing zu legen. netscreens stellt mit aposcreens Apotheken-TV ein ideales Medium für die Eigenwerbung innerhalb der Verkaufsräume zur Verfügung.

Durch die auf der Messe bekanntgegebene Kooperation mit der ADG (Apothkene Dienstleistungs Gesellschaft), einem der wichtigsten Softwarehäuser für Apotheken in Deutschland, konnte das bewährte Konzept auf eine noch breitere Basis gestellt werden. Mit dem Vplus Konzept ("das multimediale Umsatzplus für Ihre Apotheke") der ADG können verschiedene digitale Marketingmedien nun mit nur einer zentralen Steuerungzentrale bedient werden. Zudem können in Zusammenarbeit mit der ADG nun auch günstigere Varianten von aposcreens Apotheken-TV angeboten werden, die durch teilweise vorgegebene Inhalte die Nutzung weiter erleichtern und das Medium damit auch für Apotheken nutzbar machen, die keine oder nur wenig Zeit für individuelle Marketingmaßnahmen aufbringen möchten.

 

Vierfache Auszeichnung für netscreens digitale Schaufenster GmbH beim Mittelstandsprogramm 2006

Bei der Preisverleihung am 21.06.2006 in Karlsruhe wurde die Firma netscreens digitalen Schaufenster GmbH als einer der Hauptpreisträger im Mittelstandsprogramm 2006 ausgezeichnet.

Schon seit 2003 bietet netscreens modernes Apotheken-TV, Praxis-TV und POS-TV auf Basis neuerster Technik an und war das erste webbasierte, über ein Content-Management-System aufgebaute TV- und Präsentations-Konzept. Dieses hat sich zwischenzeitlich auch  hundertfach bewährt.  Zur netscreens Zielgruppe gehören Marketingaktive Mittelständische Filial-Unternehmen.

netscreens-Kunden können in einem Online-Redaktionssystem im Internet mit wenigen Klicks Ihr eigenes modernes und minutenaktuelles TV erstellen und präsentieren, ohne das laufende Programm zu unterbrechen.  Mit minimalem Aufwand kann über Aktionen, Sonderangebote und den Service informiert werden- und das eigebettet in umfangreiches Infotainment.


Individuelles Apotheken-TV für 140 A-plus Apotheken

27.04.2006 - 12:22 Uhr, netscreens digitale Schaufenster GmbH Karlsruhe (ots) - Die netscreens digitale Schaufenster GmbH mit ihrem filialfähigen aposcreens Apotheken-TV-System arbeitet jetzt mit der A-plus Service GmbH zusammen.

aposcreens ist das einzige Apotheken-TV, das die Individualität der einzelnen Apotheke gewährleistet und seine Leistungen völlig ohne Fremdwerbezwang zur Verfügung stellt. Mit dieser Eigenschaft passt es ideal zum Konzept der A-plus Apotheken. In der Zusammenarbeit mit A-plus erhalten die angebundenen Apotheken ein zentrales Basisprogramm aus dem Sie auswählen können. Zusätzlich ermöglicht das aposcreens-Konzept jeder einzelnen A-plus Apotheke die Erstellung eigener Inhalte. Dies erfolgt über ein Online-Redaktions-System und wird durch die Leistungen von netscreens unterstützt. So schneidet netscreens die gesamte grafische Umsetzung des TV-Systems auf die jeweilige Apotheke zu und stimmt die Hardware auf sie ab. Darüber hinaus steht den Apotheken bei netscreens das gesamte Dienstleistungsportfolio einer modernen Mediengestaltungsagentur zur Verfügung.

Mit aposcreens Apotheken-TV können die Apotheken und Apothekenverbünde mit minimalem Aufwand über Aktionen, besondere Serviceleistungen und Sonderangebote

 

Medica 2005 Düsseldorf

mediscreens Praxis-TV: Die fremdwerbefreie Lösung für Infotainment im Wartezimmer

netscreens digitale Schaufenster präsentiert erstmals auf der medica 2005 sein Produkt mediscreens Praxis-TV für Ärzte und Kliniken.
mediscreens bietet eine umfangreiche Palette professionell produzierter und immer auf den jeweiligen Kunden personalisierte IGeL und Selbstzahler-Clips, die Patienten über diese Leistungen aufklären und so dem Arzt ersparen, als Verkäufer auftreten zu müssen. Durch das integrierte Infotainment-Programm mit aktuellen Kurznachrichten aus den Bereichen Gesundheit, Wellness und Soziales sowie einem aktuellen Wetterbericht wird die gefühlte Wartezeit verkürzt und das Interesse an den werblichen Inhalten vergrößert. Wobei mediscreens Praxis-TV nur für den Arzt und dessen Leistungen wirbt, nicht für Dritte. Ausserdem kann der Arzt sein Team vorstellen, Termine und Urlaube ankündigen oder Kollegen empfehlen.
Das alles über das bewährte Online-Redaktionssystem, welches das Erzeugen eigener Infoclips so leicht wie das Schreiben einer Email macht.
Für Kliniken und Praxen-Verbünde bietet sich das netscreens Filialsystem an, mit dem beliebig viele Bildschirme mit Inhalten versorgt werden können. Allen mediscreens Praxis-TV Lösungen gemein ist ihre individuelle Gestaltung: Kein mediscreens Praxis-TV Bildschirm gleicht dem anderen, sowohl inhaltlich wie auch gestalterisch. Denn jedes Praxis-TV System wird individuell an die Praxis- bzw. Klinik-CI des Kunden angepasst.
Auf der medica erweckte mediscreens Praxis-TV sowohl bei niedergelassen Ärzten, aber auch bei Ärztehäusern und Kliniken großes Interesse. Letzteren bietet sich auch die Möglichkeit mit mediscreens Praxis-TV das Krankenhaus-TV wieder aufleben zu lassen und die Patienten ohne zusätzlichen Aufwand direkt in Ihren Zimmern mit Klinik-Informationen und aktuellen Terminen versorgen. Dazu wird mediscreens Praxis-TV einfach als Kanal direkt in die zumeist vorhandene TV-Verteileranlage eingespeist.

Expopharm 2005 Köln

Pressemitteilung zur expopharm 2005

netscreens digitale Schaufenster®: Mit aposcreens Apotheken-TV hält individuelles POS-Marketing Einzug in die Apotheke

netscreens digitale Schaufenster® bietet mit seinem Produkt aposcreens ein Medium für effektives Apotheken-TV, das sich durch einfachste Bedienung, individuelle Gestaltung und ein automatisch aktuelles und dadurch immer interessantes Programm von bisherigen Systemen abhebt. Die klassischen POS-Medien Leuchtkasten, Plakat und Aufsteller sind damit endgültig überholt, denn Informationsbildschirme sind aufmerksamkeitsstärker und werben effektiver. Als Apotheker nutzen Sie dieses innovative Medium, um Ihre Angebote, Services und Dienstleistungen zu bewerbenund  Ihre Kunden in Offizin und Schaufenster zu informieren. Für letzteres bietet aposcreens als weiteren Nutzen auch eine integrierte vollautomatische Notdienstanzeige mit Zeitsteuerung.

Über alle Inhalte haben Sie die volle Kontrolle, denn das Programm bestimmen Sie selbst über ein Webinterface, dem netscreens Redaktionssystem. Das funktioniert so einfach wie das Schreiben einer Email. Von Text- und Bildbotschaften bis zu Video ist alles möglich! Verschiedene animierte Vorlagen, die Sie nur noch mit Ihren Texten oder Bildern füllen müssen, stehen hier zur Verfügung. Genauso einfach wählen Sie aus der regelmäßig erweiterten Videothek von Pharma-Videoclips durch einfaches Anklicken im Webinterface die für Sie relevanten aus – schon erscheinen diese auf dem Bildschirm in Ihrer Apotheke. Weitere Programmelemente, etwa für das lokale Wetter oder Kurz-Nachrichten, werden vollautomatisch mit aktuellen Inhalten gefüllt.

Ihr erstes Programm wird von netscreens nach Ihren Wünschen zusammengestellt, für spätere Änderungen können Sie alternativ zum Webinterface auch die telefonische Hotline (bundesweit zum Ortstarif) nutzen. Und für Filialen gibt es mit aposcreens filiale auch eine Version, mit der Sie beliebig viele Bildschirme mit einem Klick ändern können. Auch bei dieser Filiallösung sind für jeden einzelnen Bildschirm individuelle Beiträge möglich, wie etwa lokale Angebote oder Termine. Die neueste Version der netscreens Software, die erstmals auf der expopharm 2005 gezeigt wird, erlaubt neben vielen anderen neuen Features weitergehende Programm-Einstellungen wie eine Vorausplanung für 60 Tage oder die Anzeige einzelner Beiträge nur zu bestimmten Uhrzeiten.

Klar ist: Wer heute als Apotheker langfristig Erfolg haben will, muss sich vom Wettbewerb abheben. Mit aposcreens steht Apotheken das ideale Medium zur Verfügung, um ihre individuellen Stärken zu bewerben. Jedes aposcreens System wird  speziell an die jeweilige Apotheke angepasst. So gleicht kein Programm dem anderen - inhaltlich wie visuell.

Neuheit: Das integrierte Produktinformationsystem PHIA InfoScan

Mit PHIA InfoScan steht Apotheken erstmals ein umfassendes interaktives Produktinformationssystem für den Freiwahlbereich zur Verfügung. Kunden können sich hier durch Einscannen der Produktbarcodes selbst über Preise, Produktbeschreibungen und Inhaltsstoffe bis hin zur Website der Hersteller informieren. Zusätzlich zu diesen Informationen angezeigte Produkt-Empfehlungen geben zusätzliche Kaufanreize (Cross-Selling).

Die Darstellung der Informationen ist visuell ansprechend und wird wie alle netscreens Produkte grafisch an die jeweilige Apotheke angepasst. Auch wenn das Infoterminal gerade nicht aktiv genutzt genutzt wird, arbeitet es werbewirksam: es zeigt dann nämlich das aposcreens-Programm der Apotheke an. Wo gesetzlich gestattet, kann durch die Aufstellung dieser Terminals die kostenintensive Produkt-Auszeichnung im Freiwahlbereich entfallen.

Für die Anbindung zur Warenwirtschaft stehen zukünftig entsprechende Schnittstellen für verschiedene Software-Systeme zur Verfügung. Als Hardware kommt das bewährte formschöne PHIA Infoterminal der Firma JDM zum Einsatz. PHIA InfoScan wird erstmals auf der expopharm 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

 

Apotheken-TV expopharm2006


aposcreens Apotheken-TV bleibt natürlich nutzbar für Kunden aller Softwarehäuser. Sowohl die bewährte Bedienung über das Internet wie auch die umfangreichen Individualiserungsdienstleistungen durch netscreens sind nach wie vor Bestandteil der Lösung.

Neu auf der expopharm 2006: aposcreens infoscan, ein Kundenterminal für den immer wichtiger werdenden Freiwahlbereich von Apotheken. Das zum Gebrauchsmuster angemeldete Bedienkonzept ermöglich es Kunden durch einen einfachen Produktscan Infos wie Preise, Wirkweise und Inhaltsstoffe von Produkten abzufragen. Als Zusatznutzen für die Apotheke bekommt der Kunde zu jedem eingescannten Produkt in der Apotheke vorrätige Cross-Seller-Vorschläge angezeigt.

 

 


mttelstandspreis 206

 

 

 

 

 


Hierfür steht den netscreens-Kunden ein Template-basiertes Content-Manegement-System zur Verfügung, über welches die Kunden schnell und unkompliziert eigene Inhalte CI-gerecht editieren und gestalten können.

netscreens digitale Schaufenster GmbH  ist auf Expansionskus. Das haben auch die Sponsoren und Initatoren des Mittelstandsprogrammes 2006 erkannt.

 

 

informieren, eingebettet in umfangreiches tagesaktuelles Infotainment - ohne Fremdwerbezwang.

A-plus ist ein Kooperations-System von Apothekern für Apotheker, das die erfolgreiche, inhabergeführte Individualapotheke durch vielfältige Marketing- und Qualifizierungsleistungen unterstützt. A-plus Apotheken sind die Apotheken mit dem ServicePlus - sie bieten den Kunden mehr Qualität, mehr Beratung und mehr Leistung.

Die netscreens digitale Schaufenster GmbH bietet mit aposcreens das erste webbasierte und über ein Content-Management-System aufgebaute Apotheken-TV an - ein System, das sich zwischenzeitlich hundertfach bewährt hat. Weitere Produkte von netscreens sind:

- mediscreens Praxis-TV, die Wartezimmer-TV Lösung für Arztpraxen und Kliniken
- shopscreens POS-TV, die Lösung für den Einsatz am Point Of Sale oder am Point Of Waiting (POS/POW)

www.apothekeplus.de
Pressemeldung bei news aktuell/dpa

 

 

 

 

 

medica 2005
Die medica 2005, die weltgrößte Medizinmesse, die vom 16.-19. November in Düsseldorf stattfand, zog auch zahlreiche Fachbesucher auf den netscreens-Messestand in Halle 16.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

expopharm 2005
Die expopharm 2005, Deutschlands führende Apothekenmesse, fand vom 22.-25. September in Köln statt. Der netscreens Messestand war die ganze Zeit über sehr gut besucht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Apotheken-Depesche vom 28. September 2004 - Heft 10, S.10:

Multimedia auch in der Apotheke

Bald fristen Deckenhänger, Aufsteller und Co. womöglich ein untergeordnetes Dasein. Multimedia-Bildschirme könnten sie in den Hintergrund drängen. Denn bei Impulskäufen mausert sich dieses Medium zu einem echten Konkurrenten der klassischen Verkaufshelfer.

Die Idee liegt nahe, TV-Spots, die nahezu jeder aus dem Fernsehen kennt, auch in der Offizin laufen zu lassen. Denn Apothekenkunden werden auf diese Weise an allerlei aus dem Bereich Selbstmedikation erinnert - und greifen womöglich zu bzw. erkundigen sich bei ihrem Apotheker näher.
"Teleplakate" flimmern inzwischen in manch einer Apotheke. Un die hochwertigen, supermodernen Bildschirme können noch mehr: Sie bringen auch apothekeneigene Werbung, Texte, Infos über den Notdienst, Grafiken zu chronischen Erkrankungen, "Bauchbinder-Texte", etwa zu den Öffnungszeiten und vieles mehr. Und wen der Ton stört: das ganze funktioniert vorrangig ohne Akustik - um das Verkaufsgespräch nicht zu stören. (ct)

 

Hochwertige Plasmabildschirme sollen nicht nur mit Mehrkäufen anregen, sie sollen zudem ein entsprechend edles Image der Apotheke vermitteln. (Bild: ©netscreens)

Aus dem Deutschen Ärzteblatt 101, Heft 14 (02.04.2004), Seite A-956)

IGeL = Verlangensleistungen

Gebührenrechtlich betrachtet handelt es sich bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) um privatärztliche Leistungen, die - wie in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert - "über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen" und nur dann berechnet werden können, wenn "sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind" (§ 1 Abs. 2 GOÄ). Wäre die IGeL-Leistung für die Behandlung medizinisch notwendig, so hätte der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Anspruch auf Erstattung. Ein Irrtum zu glauben, im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung seien nur solche Leistungen abzurechnen, die im Gebührenverzeichnis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes enthalten sind. So entschied zum Beispiel das Sozialgericht (SG) Dortmund, dass die auf Basis der GOÄ abgerechneten Kosten für eine medizinisch indizierte Schlafprofilanalyse von der Krankenkasse zu erstatten seien (SG Dortmund, Urteil vom 21. März 2003, Az.: S 26 KA 37/02).

Ein Vertragsarzt darf seine Verpflichtung, den Patienten mit dem zu versorgen, was nach den "Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist" (§ 28 Abs. 1 SGB V), nicht zugunsten einer alternativ angebotenen privatärztlichen Behandlung vernachlässigen. Um Konflikten mit dem Vertragsarztrecht vorzubeugen, sollten Individuelle Gesundheitsleistungen deshalb wortlautgetreu als "Leistungen auf Verlangen" begriffen werden, die der Versicherte nachfragen muss.

 

 

 

Der Arzt darf über sein Spektrum Individuelle Gesundheitsleistungen informieren, keinesfalls darf dem Versicherten jedoch ein IGeL-Angebot aufgedrängt beziehungsweise die freie Wahlmöglichkeit, zwischen einer vertragsärztlichen und privatärztlichen Behandlung zu wählen, eingeschränkt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich hiermit sehr kritisch auseinander gesetzt (BSG, Urteil vom 14. März 2001, Az.: B 6 KA 36/00 R).

Nach dem Bundesmantelvertrag muss der Versicherte der GKV vor Beginn der Behandlung schriftlich bestätigen, dass er ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Muster für eine solche Patientenerklärung einschließlich der ebenfalls erforderlichen Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn sind bei allen Ärztekammern erhältlich. Von dieser Individualvereinbarung vor Behandlungsbeginn ist die Privatliquidation zu trennen, die den Abrechnungsbestimmungen von § 12 GOÄ entsprechen muss. Verstößt die Rechnung gegen diese Bestimmungen, ist die Vergütung nicht fällig. Bei vielen Individuellen Gesundheitsleistungen handelt es sich um Methoden der Komplementärmedizin oder neuere Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die im Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht enthalten sind, und die deshalb analog nach § 6 Abs. 2 GOÄ berechnet werden müssen. In diesem Fall muss die IGeL-Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich beschrieben und mit dem Hinweis nicht nur auf die Gebührenpositionsnummer der GOÄ, sondern auch mit der Legende der analog abgegriffenen Gebührenposition versehen werden (§ 12 Abs. 4 GOÄ).

Dr. med. Regina Klakow-Franck
(in: Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 14 (02.04.2004), Seite A-956)

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