Barrierefreiheitserklärung
Effective Date: 02-Jan-2026
Last Updated: 05-Jan-2026
Warum eine Barrierefreiheitserklärung benötigt wird?
Wir von der netscreens Digitale Schaufenster GmbH mit Sitz in Karlsruhe sind stets bemüht, das unsere Website allen Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gerecht wird.
Nicht barrierefreie Inhalte auf unserer Website
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der Regel ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Unsere Website erfüllt bereits in weiten Teilen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV). Einzelne Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beheben. Aktuell bestehen folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten:
- Aufgrund der Nutzung eines WordPress-Themes sind vereinzelt Web-Karten-Elemente auf der Website hinterlegt. Diese sind extern engebunden und lassen sich unter Umständen nur schlecht bedienen.
Software zur Durchführung der Tests.
Um die Barrierefreiheit unserer Website auf die Probe zu stellen haben wir die „axe DevTools“ der Firma Deque Systems, sowie weitere, frei zugängliche Software genutzt.

